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Importkontrollen pflanzlicher Lebensmittel am Frankfurter Flughafen

Importkontrollen pflanzlicher Lebensmittel am Frankfurter Flughafen

Risiken im Blick

Die Globalisierung der Weltwirtschaft ist ein Prozess, der die Lebensbedingungen der ­Menschen nachhaltig verändert und uns auch hier in Europa täglich in den verschiedensten Lebensbereichen mit seinen Auswirkungen begegnet. Dies betrifft auch den Warentransfer bei Lebensmitteln: Dieser hat mittlerweile einen solchen Umfang angenommen, dass eine lückenlose Kontrolle an den Staatsgrenzen bzw. EU-Außengrenzen nur unter erheblichem Aufwand zu bewerkstelligen wäre.

Der Frankfurter Flughafen ist das Eingangstor nicht nur für Millionen von Passagieren im Jahr, sondern ebenso für Millionen von Frachtsendungen. Vor der Einfuhr in den ­EU-Binnenmarkt werden diese zahlreichen Eingangskontrollen unterzogen.

Die Auswertung der Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) zeigt, dass seit Jahren in Europa bei Lebensmitteln eher selten auftretende Probleme wie überhöhte Schwer­metallgehalte, hygienische Mängel, unzu­lässige Pharmaka in tierischen Lebensmitteln oder überhöhte Pestizidgehalte in Obst und ­Gemüse in den hier im Rahmen der Drittlands­einfuhren auf dem Markt gelangenden Lebensmitteln inzwischen wieder verstärkt präsent sind.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollen nach Artikel 15 auch pflanzliche Lebensmittel bei der Einfuhr in die Europäische Union systematisch kontrolliert werden. Bezüglich Art und Umfang der Kontrollen wird klar zwischen zwei Risikoklassen differenziert:

Absatz 1 verlangt, dass die zuständige ­Behörde bei der Einfuhr ­„regelmäßig ­amtliche Kontrollen … unter Berücksich­tigung potenzieller Risiken …“ durchführt.
Nach Absatz 5 sind „verstärkte amtliche Kontrollen … auf bekannte oder neu ­auftretende Risiken“ durchzuführen. Art und Häufigkeiten der Kontrollen sowie
die zu kontrollierenden Warenarten werden in einer speziellen Liste festgelegt.


Abb.1 Waren im Kühlhaus des Frankfurter Flughafens (PCF) nach dem Entladen aus dem Flugzeug.

Die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH)

Die „zuständige Behörde für die amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr“, von welcher in Artikel 15 die Rede ist, ist je nach EU-Mitgliedsland von unterschiedlicher Struktur. Am Frankfurter Flughafen ist es die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH). Sie entstand 1993 mit der Öffnung des EU-Binnenmarktes aus der Notwendigkeit heraus, die am Frankfurter Flughafen ankommenden lebenden Tiere tierschutz- und tierseuchenrechtlich sowie die tierischen Lebens­mittel (Frischfleisch und -fisch) lebensmittelrechtlich zu kontrollieren. Zunächst eine Außen­stelle des Veterinäramtes der Stadt Frankfurt, wurde die TGSH mit der landesweiten Bündelung der hessischen Untersuchungseinrichtungen im Jahre 2005 in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) integriert und ist heute eine der fünf Fachabteilungen des LHL. Die Vernetzung der Kontrolle der am Frankfurter Flug­hafen eingeführten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel mit der gesamten personellen und analytischen Kapazität des LHL ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. An keinem anderen Flughafen sind Kontrollstelle und Laborbetrieb in ein und derselben Behörde vereint.

In 2013 wurden über den Flughafen Frankfurt in knapp 13.600 ­Sendungen über 16.000 Tonnen an Frischobst und -gemüse aus insgesamt 63 Herkunftsländern eingeführt (Abb.1). Hierbei handelte es sich überwiegend um qualitativ hochwertige Ware aus Asien, Mittel- und Süd­amerika sowie Afrika mit einem hohen Anteil exotischer Sorten. Damit wird neben dem deutschen auch der gesamte EU-Binnenmarkt versorgt. Aufgrund der etwa zehnmal höheren Frachtrate von Aircargo im Vergleich zu Land- oder Seecargo ist diese so genannte Flugware meist verderblicher Natur („perishable“); dagegen wird im Lebensmittelbereich Ware, welche einen ein- bis mehrwöchigen Transport unbeschadet übersteht, in der Regel nicht geflogen, sondern auf dem Land- oder Seeweg eingeführt.

Stichprobenkontrolle risikoarmer ­Lebensmittel auf ­potentielle Risiken:

Flaschenhalskontrolle

Zur Durchführung der in Artikel 15 Abs. 1 geforderten regelmäßigen amtlichen Kontrollen auf potenzielle Risiken wurde im April 2007 am Frankfurter Flughafen unter dem Projektnamen „Flaschenhalskontrolle“ mit der systematischen Kontrolle der aus Drittländern in die EU eingeführten pflanzlichen Lebensmittel begonnen [1], [2], [3]. Hierzu werden amtliche Proben gemäß den einschlägigen, EU-weit harmonisierten Probenahmevorschriften genommen und in den jeweiligen Fachlaboratorien des LHL untersucht. Der Schwerpunkt der Analysen liegt auf der ­Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Darüber hinaus wird auch auf Mykotoxine, Schwermetalle, gentechnisch ver­änderte Organismen, Radionuklide und mikrobiologische Verunreinigungen untersucht.

Jährlich werden im Rahmen der Flaschenhalskontrolle mehr als 500 Proben gezogen (Abb.2, Abb.3); dies findet in diesem Ausmaß EU-weit an keinem anderen Flughafen statt. Die Bilanz nach mehr als sechs Jahren Flaschenhalskontrolle mit über 3.500 auf Pestizidrückstände untersuchten Proben zeigt, dass die Kontrollen mehr als gerechtfertigt sind: Bei durchschnittlich rund 19% der Proben wurde eine gesicherte Überschreitung der PSM-Höchstmengen festgestellt – und dies häufig in beachtlichen Ausmaßen [4]. Zum Vergleich: Bei Obst und Gemüse aus Deutschland und der EU liegt dieser Wert unter 1%.


Abb.2 Mitarbeiter der TGSH im PCF bei der Beprobung einer Sendung aus Vietnam.


Abb.3 Probe ägyptischer Granatäpfel im Labor der TGSH.

Verstärkte Kontrolle risikobelasteter ­Lebensmittel auf bekannte oder neu ­auftretende Risiken:

Kontrollen nach VO (EG) Nr. 669/2009

Zur Durchführung der in Artikel 15 Abs. 5 geforderten verstärkten amtlichen Kontrollen auf ­bekannte oder neu auftretenden Risiken hat die EU eine Liste mit Futter- und Lebensmitteln erstellt, die zusammen mit der Nennung des Ursprungslands, des jeweiligen Risikos („Gefahr“) und der Häufigkeit und Art und Weise der ­Kontrollen einhergeht. Diese Liste findet sich im Anhang I der VO (EG) Nr. 669/2009.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung am 25.01.2010 sind seitdem bestimmte Warenarten, die sich EU-weit als besonders risikobelastet ­herausgestellt haben, in Anhang I gelistet. Frischobst, Frischgemüse und Kräuter aus Thailand, der Dominikanischen Republik, Ägypten, Indien, Marokko, Kenia und Vietnam sind seitdem an allen EU-Außengrenzen (Land, See, Wasser) vorführpflichtig und müssen mit vorgegebenen Probenahmefrequenzen von bis zu 50% auf bekannte Risiken – vor allem Pestizide, aber auch Aflatoxine, Schwermetalle und mikrobiologische ­Parameter – untersucht werden. Die Mitgliedsstaaten müssen die Ergebnisse all dieser Kontrollen zum Quartalsende melden. Auf Basis der Evaluation dieser Daten wird der Anhang I von der Kommission vierteljährlich überabeitet.

An der TGSH werden daher zusätzlich zur Flaschenhalskontrolle ­mehrere tausend Sendungen im Jahr vorführpflichtiger pflanzlicher Waren­arten über ein einheitliches, von der EU festgelegtes Dokument – GDE (Gemeinsames Dokument für die Einfuhr) – abgefertigt und in den von der EU festgelegten Quoten für die ­Untersuchung auf Pestizidrückstände und Salmonellenbelastung beprobt. In 2013 waren dies 742 Proben, welche aus 5.700 Sendungen ge­zogen wurden.

Fazit der risikoorientierten ­Kontrollen am Frankfurter Flughafen

Lebensmittelskandale der letzten Jahre haben uns immer wieder gezeigt, dass in Krisenfällen neben der Erkenntnis des Risikos – das in der Regel die Krise als solche bzw. das Krisen­management auslöst – die Herkunft resp. die Verteilung der betroffenen Warenarten die eigent­liche Herausforderung in der Bewältigung der Krise darstellt.

Daher ist ein Ausbau der Grenzkontrollen sinnvoll und erspart im Nachhinein den Binnenkontrollen viel Arbeit. Dies könnte beispiels­weise durch das Verlagern von Untersuchungsschwerpunkten ohne Weiteres ­erreicht werden. Neue Tätigkeitsgebiete, welche auch schon an der TGSH praktiziert werden, sind beispiels­weise:

// Zusammenarbeit mit dem Zoll bei ­verdächtigen Lebensmittel­sendungen im Gepäck von Reisenden.

// Gezielte Kontrollen von Postpäckchen, welche über das Internet
im Ausland ­bestellte Tätowierfarben, Nahrungs­ergänzungsmittel, Schlankheitstees, ­Wunderpillen usw. enthalten (Abb.4) und ­erfahrungsgemäß in den seltensten Fällen dem EU-Lebensmittelrecht ­entsprechen.


Abb.4 Probe aus einer Warensendung Tätowier­farben.

Ein Inspektionsbesuch des EU-Food and Vete­rinary Office (FVO) Ende Oktober 2008 bescheinigte der TGSH, dass die Proben entsprechend den Probenahmevorschriften entnommen werden und dass in Frankfurt eine „… gut organisierte und risikoorientierte Kontrolle der in die EU eingeführten Waren pflanzlichen Ursprungs …“ durchgeführt wird. Dies bringt uns dem Ziel eines effektiven und effizienten vorbeugenden Verbraucherschutzes, der an den Außengrenzen Europas beginnt, ein gutes Stück näher.

Literatur

[1] Gerlach, D. et al. (2009) Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 738–743
[2] Heinzler, M. et al. (2010) Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 6–9
[3] Heinzler, M. et al. (2011) Environmental Sciences Europe, 23:14,
http://www.enveurope.com/content/23/1/14
[4] Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar-­Dezember 2013, http://www.lhl.hessen.de/irj/LHL_Internet?cid=c2b9f651985bc077b623413646fcb38b[]

Bild: © istockphoto.com| halbergman

L&M 6 / 2014

Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe L&M 6 / 2014.
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